– Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers als Betriebsausgaben
– Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home-Office
– Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen
– Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2021 auf EUR 9,50